Punkt #1: Mitarbeiter, bei denen der Verdacht auf COVID-19 besteht oder deren Bestätigung bestätigt wurde, dürfen weiterarbeiten. Dies ist ein möglicher Verstoß gegen Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes. Artikel #2: Der Arbeitgeber befolgt nicht die CDC-Richtlinien und -Empfehlungen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Dies…
Bemerkungen
Kommentar
