1. Der Arbeitgeber informiert Mitarbeiter nicht über positive Covid-Fälle an andere Arbeitnehmer, die in unmittelbarer Nähe zueinander gearbeitet haben. Standardabschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-11-16