3205 (c) (3) (B) (3) Mitarbeiter nicht darüber informieren, dass sie COVID-19 3205 (c) (2) (B) ausgesetzt waren, durften Betroffene Mitarbeiter arbeiten, obwohl Symptome zeigten. 3205 (c) (8) (C) (3) betroffene Arbeits- oder Ruhebereiche nicht desinfizieren.
Angebliche Gefahren: 3, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-29
Angebliche Gefahren: 3, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-29
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