1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber ermöglicht es den Arbeitnehmern, weiter zu arbeiten und gleichzeitig Anzeichen und Symptome von COVID-19 aufzuweisen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-09
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