1. Der Arbeitgeber benötigt keine Masken oder Gesichtsbedeckungen, wenn Mitarbeiter im Umkreis von 6 Fuß voneinander stehen. Möglich anwendbarer OSHA-Standard: 1910.132 2. Mitarbeiter praktizieren während der Mahlzeiten im Pausenraum keine soziale Distanzierung. Möglicher anwendbarer OSHA-Standard: Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5 (a) (1) 3. Der Arbeitgeber führt keine gründliche Reinigung…
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