1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, Reinigungs- und Desinfektionsverfahren durchzuführen, bei denen häufig berührte Oberflächen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden müssen. Der Arbeitgeber informiert Arbeitnehmer und autorisierte Arbeitnehmervertreter über Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle, einschließlich der geplanten Häufigkeit und des Umfangs der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion. Die Pausenräume werden…
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