Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, z. B. die Notwendigkeit einer Isolation von 14 Tagen für Mitarbeiter, die positiv auf das Virus getestet wurden. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
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