T8 CCR 3205 (c) (7) Richter tragen keine Gesichtsbedeckung, wodurch Mitarbeiter und Dolmetscher COVID-19 möglicherweise aussetzen. T8 CCR 3205 (c) (6) Dolmetscher müssen sich in kleinen Räumen (ca. 6 x 8') aufhalten, die nicht einer angemessenen physischen Distanzierung entsprechen.
Angebliche Gefahren: 2, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov…
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