1. Der Arbeitgeber befolgt nicht die CDC-Richtlinien in Bezug auf die Bereitstellung der richtigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeitnehmer bei der Erfüllung von Aufgaben in den Gruppenheimen. Anwendbare OSHA-Norm (e): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970, 1910.132