1. Der Arbeitgeber stellt keine angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung; die Mitarbeiter sind gezwungen, die Gesichtsschutzschilder einmalig wiederzuverwenden (mehr als 60 Anwendungen). Das Unternehmen erlaubte Bartbesätze nicht, aber das Management vor Ort hat die Mitarbeiter angewiesen, sie trotzdem zu tun. Den Mitarbeitern wurde nicht die richtige Sanitäranlagen…
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