Die Mitarbeiter sind Gefahren für die Gesundheit der Atemwege ausgesetzt, insbesondere dem SARS-Co-V2-Virus. Der Arbeitgeber setzt die CDC-Richtlinien nicht durch. Der Arbeitgeber setzt die soziale Distanz hinter dem Kassenbereich nicht durch. Anwendbarer Standard der OSHA: 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2022-01-06