Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter und das Management wird nicht durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-03-26