Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. b) Mitarbeiter, die mit COVID-19 infiziert sind oder vermutlich infiziert sind, dürfen sich melden und bei der Arbeit bleiben.
Angebliche Gefahren: 2,…
Angebliche Gefahren: 2,…
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