1. Fahrlässigkeit bei der Einhaltung der COVID-19-Richtlinien mit den Vertragsarbeitern, die auf den Standort gebracht wurden. Unzureichende und Fahrlässigkeit bei der Reinigung von Pausenraum/Mittagsraum und Toiletten. Mitarbeiter dürfen Sonnenblumenrümpfe an den Arbeitsplatz „spucken“. Mitarbeiter tragen Geschirre, werden aber nicht gefesselt oder an unsichere Bereiche gebunden. emp
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