1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, da vom Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen oder durchgesetzt werden. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Pflichtklausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970 2. Die Mitarbeiter sind aufgrund von Müll und Kot auf dem Boden in der gesamten Einrichtung unhygienischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Anwendbarer…
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