Mitarbeiter in Gebäude A sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber ermöglicht es Arbeitnehmern, die mit COVID-19 positiv sind, sich an die Arbeit innerhalb der Einrichtung zu melden. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 7
Quelle:…
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