1. Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Covid-19-Maßnahmen zur sozialen Distanzierung des Gouverneurs, indem er einen Abstand von mindestens sechs Fuß zwischen den Mitarbeitern im öffentlichen Raum einhält. Keine Mitarbeiter im Geschäft üben soziale Distanzierung aus. Keiner der Mitarbeiter trägt Handschuhe. Keiner der Mitarbeiter praktiziert richtiges…
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1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs im Hinblick auf die Aufrechterhaltung einer Trennung zwischen den Arbeitnehmern am Arbeitsplatz von mindestens sechs (6) Fuß nicht ein. Es gibt zu viele Mitarbeiter am Arbeitsplatz, um tagsüber mindestens sechs Fuß Trennung zwischen den Mitarbeitern aufrechtzuerhalten. Gefahrenlage: Im Arbeitsbereich…
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