1. Der Arbeitgeber ergreift keine Maßnahmen, um die Ausbreitung von Covid-19 am Arbeitsplatz zu verlangsamen, da der Arbeitgeber die soziale Distanzierung der Arbeitnehmer nicht durchsetzt.
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-17
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-17
Bemerkungen
Kommentar
1) Der Arbeitgeber hat nicht sichergestellt, dass die Mitarbeiter soziale Distanzierung praktizierten, einen Abstand von sechs (6) Fuß zwischen Personen innerhalb der Einrichtung einbehielten oder Gesichtsbedeckungen aus Stoff trugen, wenn andere Maßnahmen zur sozialen Distanzierung gemäß den CDC-Richtlinien für die COVID-19-Pandemie schwer einzuhalten sind.
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
Bemerkungen
Kommentar
1. Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren durch das COVID-19-Virus insofern ausgesetzt, als der Arbeitgeber die Anforderung, dass Mitarbeiter Masken gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention) tragen, nicht durchsetzt. Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die damit zusammenhängen, dass der Arbeitgeber sie nicht darüber informiert, wann andere Mitarbeiter…
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