Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidung durch Mitarbeiter und Kunden wird nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs durchgesetzt; b) Richtlinien zur sozialen Distanzierung werden nicht durchgesetzt; und c) Es…
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