5199 (c) (5) (B): Der Arbeitgeber weigerte sich, COVID19-positive Patienten in einen Druckraum zu verlegen 5199 (h) (1): Der Arbeitgeber bietet keine Tests für Krankenschwestern an, die COVID19 ausgesetzt sind, noch erlaubt den Mitarbeitern keine Quarantäne, nachdem sie exponiert wurden.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-29
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