1) Der Arbeitgeber setzt die soziale Distanzierung am Arbeitsplatz nicht durch. 2) Der Arbeitgeber benötigt keine Abdeckungen/Gesichtspflege am Arbeitsplatz.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-10