1. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien der Cents-für-Disease Control (CDC) für das Tragen von Gesichtsmasken nicht. Manager entfernen ihre Masken oder tragen sie unsachgemäß. Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel: Abschnitt 5 (a) (1) 2. Der Arbeitgeber befolgt die Richtlinien der Centers-for Disease Control (CDC) zur Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln…
5
Bemerkungen
Kommentar
