Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Arbeitnehmer vor der Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter wird nicht durchgesetzt. b) Nachdem mehrere Mitarbeiter positiv getestet wurden, wurden exponierte Mitarbeiter nicht gemäß § 16 benachrichtigt VAC25-220. c)…
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