Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Vorbereitungs- und Präventionsprogramm für Infektionskrankheiten für Covid-19. Die Hausmeisterarbeit beschränkt sich auf Toiletten und Büros. Die Sanierung von Gemeinschaftsräumen und Geräten ist mangelhaft. Sanitärversorgung steht den Arbeitnehmern nicht zur Verfügung.
Angebliche Gefahren: 1, Angestellte exponiert: 200
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-04
Angebliche Gefahren: 1, Angestellte exponiert: 200
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-04
19
Bemerkungen
Kommentar
