1. Mitarbeiter, die einer möglichen COVID-19-Krankheit ausgesetzt sind, da Mitarbeiter bei der Interaktion mit anderen Mitarbeitern und Kunden unsachgemäß Gesichtsmasken und/oder Beläge tragen. Entgegen dem Arbeitsschutzgesetz von 1970, General Duty Clause 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 40
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-12-16
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 40
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-12-16
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