T8CCR 3362 (a) Der Arbeitgeber hält keine Trümmer von den Lagerräumen der Durchgänge am Arbeitsplatz fern. T8CCR 3205 (c) (6) (I) Der Arbeitgeber hat es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen, um Nicht-Arbeitnehmern die Anforderungen an die Gesichtsbedeckung in ihren Räumlichkeiten mitzuteilen.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 13
Quelle:…
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