1. Pflegekräfte, die sich um COVID19-Patienten kümmern und Atemsekreten ausgesetzt sind, müssen einen Atemschutzmittel-Pistest für das bereitgestellte und zum Tragen gebührenpflichtige N95-Beatmungsgerät nicht bestehen. Pflegekräfte, die einen Atemschutzentest für ein N95-Filter-Gesichtsschutzgerät nicht bestehen können, werden nicht an alternativen Atemschutzgeräten geschult, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, einschließlich, aber…
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