1. Der Arbeitgeber unterhielt kein wirksames Verletzungs- und Krankheitspräventionsprogramm, da der Arbeitgeber nicht dafür gesorgt hat, dass COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des staatlichen Exekutivs und der örtlichen Gesundheitsbehörde am Arbeitsplatz befolgt werden, da der Arbeitgeber keine sozialen Distanzrichtlinien durchführt, T8 CCR 3203 (a) (4) (6) (7).…
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