3203 (a) (4) DER ARBEITGEBER HAT KEINE SOZIALE DISTANZIERUNG AUF DER BAUSTELLE ENTWICKELT ODER IMPLEMENTIERT, UM DIE AUSBREITUNG VON COVID-19 ZU VERHINDERN. DER ARBEITGEBER STELLT MITARBEITERN, DIE MÖGLICHERWEISE CORONAVIRUS AUSGESETZT SIND, KEIN HÄNDEDESINFEKTIONSMITTEL ZUR VERFÜGUNG.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-03-23
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-03-23
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SIE HAT ES VERSÄUMT, DIE EXPOSITION GEGENÜBER COVID 19 ZU MILDERN, INDEM SIE DEM INFIZIERTEN AUGE ERLAUBT HAT, VOR ORT ZU ARBEITEN
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-16
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-16
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