Der Arbeitgeber hat kein wirksames Verletzungs- und Krankheitsvorbeugungsprogramm insofern unterhalten, als der Arbeitgeber nicht sicherstellte, dass die COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des staatlichen Exekutivs und des örtlichen öffentlichen Gesundheitsministeriums am Arbeitsplatz in den folgenden Fällen befolgt werden: 1. Der Arbeitgeber gab keine schriftliche Mitteilung an alle Arbeitnehmer…
15
Bemerkungen
Kommentar
