1) Der Arbeitgeber begrenzt nicht die Anzahl der Patienten im Wartezimmer. Die Patienten dürfen innerhalb der erforderlichen Entfernung von sechs Fuß voneinander und dem Zahnmedizinpersonal sitzen und stehen; 2) Ein schriftliches Atemschutzprogramm wurde nicht für die Mitarbeiter entwickelt und implementiert, die Atemschutzmasken während der Aerosolgenerierung tragen müssen;…
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