3205 (c) (8) (C) (3) Mitarbeiter und Kunden sind einer COVID-19-Kontamination ausgesetzt, da Mitarbeiter COVID-Testabfälle in offenen Behältern lassen und zwischen Gebrauch nicht reinigen oder desinfizieren. 5194 (b) (4) (B) Gefährliche Arzneimittel werden nicht richtig gekennzeichnet.
Angebliche Gefahren: 2, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-21
Angebliche Gefahren: 2, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-21
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