Hauptsitz: Die Mitarbeiter sind dem SARS-COV2-Virus ausgesetzt. Die Mitarbeiter tragen keine Masken. Der Arbeitgeber setzt die CDC-Richtlinien nicht durch. Anwendbarer OSHA-Standard: 5a1 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Mitarbeiter sind beim Klettern auf verschneite und rutschige Dächer Ausrutschen und Stolperfallen ausgesetzt. Anwendbarer OSHA-Standard: 5a1 des Arbeitsschutzgesetzes.
Quelle: Osha.gov | Datum…
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