Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: ein.) Gemeinschaftsräume und häufig berührte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. b.) Die soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. c.) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/-masken durch Kunden wird für…
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