Angebliche Gefahr (en): 1. Der Hausverwalter war in einer anderen Einrichtung COVID ausgesetzt und reist zur Arbeitseinrichtung des Beschwerdeführers 2. Der Hausverwalter wird nicht unter Quarantäne gestellt. Der Hausverwalter trägt nicht immer eine Maske.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-28
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-28
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