1. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, Gesichtsbedeckungen zu tragen, während sie sich in der Betriebsgründung des Arbeitgebers befinden. 2.Die Einrichtung hat keine Beschilderung, die Gönner oder Mitarbeiter über die Anforderung zur Gesichtsbedeckung informiert. Die Einrichtung ist noch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich; am 9.1.2021 fand dort jedoch…
3
Bemerkungen
Kommentar
