1. Der Arbeitgeber hat keine wirksamen Richtlinien und/oder Verfahren zur Korrektur unsicherer oder ungesunder Bedingungen eingeführt, um nicht wesentlichen Mitarbeitern die Arbeit in einem Büro zu ermöglichen, anstatt eine Telearbeit zu implementieren. T8 CCR 3205 (c) (3) (D) (4). 2. Der Arbeitgeber hat nicht dafür gesichert, dass…
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