Der Arbeitgeber hat keine gute Haushaltspraktiken zur Infektionskontrolle eingeführt, bei denen Oberflächen, Geräte und andere Elemente der Arbeitsumgebung regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Der Arbeitgeber hat keine soziale Distanzierung zur Infektionskontrolle eingeführt. Mitarbeiter dürfen sich in öffentlichen Bereichen einschließlich der Pausenbereiche versammern. Unter diesem Link finden Sie…
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