1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber keine soziale Distanzierung durchführt und die Einrichtung nicht effektiv desinfiziert. Potenziell anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) gemäß dem Arbeitsschutzgesetz von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-05-11
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-05-11
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