1) Mitarbeiter, die auf Dächern arbeiten, haben keine Absturzschutzschulung erhalten. 2) Mitarbeiter, die auf Baustellen auf Dächern und auf Dachböden arbeiten, werden nicht mit Trinkwasser versorgt. 3) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Arbeitsplatz: a)…
Mehr sehen