Behauptung 1) Mitarbeiter, die bestätigte und verdächtige COVID-19-Patienten ambulant versorgen, müssen N95-Atemschutzmasken tragen und haben keinen ersten Fit-Test abgeschlossen. Behauptung 2) Die Mitarbeiter erhalten unzureichende Einweg-Netzkleider. Die Kleider werden gesättigt, wodurch infektiöses Material das Material durchdringen kann. Behauptung 3) Nachdem der Arbeitgeber erfahren hatte, dass ein Arbeitnehmer…
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