5199 (e) (2) DER ARBEITGEBER HAT ES VERSÄUMT, WIRKSAME SCHRIFTLICHE DEKONTAMINATIONSVERFAHREN ZU ENTWICKELN UND UMZUSETZEN, EINSCHLIESSLICH GEEIGNETER TECHNISCHER KONTROLLEN FÜR DIE REINIGUNG UND DEKONTAMINATION VON ARBEITSBEREICHEN PSA
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-06-08
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-06-08
64
Bemerkungen
Kommentar
5199 (d) (2) (E) KEIN SCHRIFTLICHER PLAN ZUR KONTROLLE DER EXPOSITION FÜR ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN DURCH AEROSOLE
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-03-27
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-03-27
64
Bemerkungen
Kommentar
