1. Der Arbeitgeber stellte keine Gesichtsbedeckungen zur Verfügung und stellte sicher, dass sie von den Arbeitnehmern getragen werden, wenn dies auf Bestellung des CDPH erforderlich ist. Referenz 8CCR3205 (c) (6) (B)
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-12-27