Aufgrund von Bauarbeiten im Gebäude wurde die Stapler-Batterieladestation vorübergehend an einen neuen Standort in einer Ecke des Werks verlegt. An der Batterieladestation fehlen die von 1910.178 (g) geforderten Anforderungen: - ANSI-konforme Augenspüleinheit - Verschüttungsset zur Neutralisierung von verschüttetem Elektrolyt - Ausreichende Belüftung. Der Arbeitgeber wollte die Belüftung…
Bemerkungen
Kommentar
