a) Mitarbeiter sind insofern einer COVID-19-Infektionsgefahr ausgesetzt, als der Arbeitgeber die 29 CFR 1910.502 (L) (3) zur Verhinderung der Übertragung von COVID-19 nicht einhält, insbesondere: Am oder um den 5. August 2021 hat der Arbeitgeber nicht jeden Arbeitnehmer benachrichtigt, der kein Atemschutzgerät und keine andere erforderliche PSA…
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