1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Kosmetologen tragen keine Gesichtsbedeckungen, während sie sich im Salon befinden. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Personen/Gönner, die Gesichtsbedeckungen tragen, während sie sich in der Einrichtung…
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