1. Müll befindet sich innerhalb und außerhalb der Anlage und setzt die Mitarbeiter unhygienischen Arbeitsbedingungen und Reisegefahren aus. Anwendbare Normen: 29 CFR 1910.141 und 29 CFR 1910.22. 2. Mitarbeiter sind Wanzen, Kakerlaken und Mäusen ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat kein fortgesetztes und wirksames Vernichtungsprogramm eingerichtet. Anwendbare Norm: 29…
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