1. Der Arbeitgeber befolgt nicht die COVID-19-Richtlinien des Gouverneurs in Bezug auf: Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung eines Mindestabstands von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. GEFAHRENLAGE: Im gesamten Hotel 23/2020 KR
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-07-15
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-07-15
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1. Im Restaurant des Public House arbeitet der Arbeitgeber mit einer Kapazität von über 25%, was das COVID-19-Mandat des Gouverneurs übersteigt. Gefahrenlage: Im Speisebereich des Öffentlichen Hauses. 12/8/2020 bm
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-08
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-08
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