Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Das Tragen von Gesichtsmasken/Bedecken wird nicht durchgesetzt. b.) CDC-Richtlinien wurden nach engem Kontakt zwischen Mitarbeitern, bei denen bekannt ist oder vermutet wurde, dass sie mit COVID-19 infiziert…
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