(1) Mitarbeiter, die in den Bereichen Mühlen, Kolbenbolzen, Aufwickel- und Kolbenräume arbeiten, tragen keine Gesichtsbedeckungen oder tragen die Gesichtsbedeckung nicht so, dass sie sowohl die Nase als auch den Mund des Mitarbeiters abdecken, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zu anderen Personen befinden, um die Ausbreitung von…
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